Kosteninformation der osteopathischen Behandlung

Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden osteopathische Behandlungen zum Teil übernommen. Verständigen Sie sich deshalb im Voraus mit Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Übernahme der Behandlungskosten.

Je nach Krankenkasse können bis zu sechs mal 60 Euro der Behandlungskosten übernommen werden.

Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten teilweise. Hier erfolgt die Kostenerstattung im Rahmen der individuell abgeschlossenen Verträge nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Informieren Sie sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse.

Auf der Internetseite www.osteokompass.de finden Sie zudem eine Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie anteilig erstatten, und erhalten allgemeine Informationen zur Osteopathie.


Wir sind Fördermitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) sowie Mitglied im Verband Wissenschaftlicher Osteopathen Deutschlands e.V. (VWOD).