Wichtige Fragen und Antworten zum Ersttermin in der Praxis für osteopathische Medizin

Immer wieder werden vor der ersten Konsultation von meinen Patienten ähnliche Fragen gestellt. Hier möchte ich versuchen, auf diese Fragen allgemeingültige Antworten zu geben:

1. Was passiert in einer osteopathischen Behandlung? Wie läuft diese ab?

Die osteopathische Befunderhebung fängt zunächst mit der Anamnese, also Ihrem Krankheitsbild an. Was hat ihr Körper im Laufe des Lebens durchgemacht? Von Ihrer eigenen Geburt bis hin zu Operationen, Stürzen und Ähnlichem. Auch Ihr seelisches Gleichgewicht spielt dabei eine zentrale Rolle. Welche Beschwerden und Schmerzen gibt es und wie lange schon? Natürlich ist für uns auch wichtig, welche ärztlichen Untersuchungen hinsichtlich Ihrer Beschwerden Sie bis jetzt durchlaufen haben.

Danach folgt eine körperliche Untersuchung, bei der man schon einige klare Hinweise bekommt. Anschließend interessiert mich Ihr individuelles Spannungsmuster im Körper. Abhängig von diesem Befund wird die Reihenfolge der Behandlungsschritte festgelegt. Generell muss der gesamte Körper untersucht werden, und nicht selten ist es notwendig sozusagen von „Kopf bis Fuß” zu behandeln. Häufig beginnt die Behandlung aber nicht an den Körperstellen, an denen die Beschwerden auftreten.

2. Wie lange dauert eine osteopathische Behandlung?

Bei der ersten Behandlung wird in der Regel ein erster Behandlungstermin von bis zu 60 Minuten vereinbart. Da neben der Behandlung zunächst auch ein erhöhter Gesprächs- und Untersuchungsbedarf besteht. Folgetermine dauern 30-40 Minuten. Bei Säuglingen und Kindern sehen die Behandlung und die Behandlungszeit genauso aus.

3. Wie viele Sitzungen sind erforderlich?

Üblicherweise werden zunächst drei Behandlungstermine vereinbart. Dieses Vorgehen ist aus Erfahrung entstanden. Nach den drei Behandlungen sollte eine Besserung eingetreten sein. Erfahrungsgemäß sind bei den häufig in der Praxis vorgebrachten Problemen selten mehr als fünf bis sechs Behandlungen erforderlich.

Viele Patienten kommen aber auch regelmäßig zur Behandlung, mit der Aussage, ihren jetzigen Gesundheitszustand behalten zu wollen.

4. In welchen Zeitabständen sollte behandelt werden?

Die ersten Termine werden nach Möglichkeit in einem ein- bis zweiwöchigen Rhythmus vereinbart. Sollte sich in der Behandlung zeigen, dass ein längere Abstand sinnvoll ist, so werde ich dies mit Ihnen besprechen. Folgebehandlungen über die ersten drei Behandlungssitzungen hinaus sind meist in längeren Zeitintervallen notwendig und werden individuell mit Ihnen geplant.

5. Was ist mitzubringen für die erste Behandlung?

Ärztliche Befunde, bei den Säuglings- und Kinderbehandlungen auch das U-Heft.

6. Werden die Kosten von meiner Krankenkasse erstattet?

Von den privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen wird im Allgemeinen die auf der Basis der amtlichen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GOÄ) erstellte Behandlungsrechnung erstattet. In Einzelfällen, z.B. bei eingeschränkten Tarifen oder sogenannten Basistarifen, wird der vertraglich vereinbarte Teil erstattet. Der darüber hinausgehende Anteil der Abrechnung ist dann vom Patienten als Eigenanteil zu bezahlen.

Die gesetzlichen Krankenkassen gehen zunehmend dazu über, Anteile an den Behandlungskosten zu übernehmen, wenn der behandelnde osteopathische Therapeut eine ausreichende Qualifikation nachweisen kann. Unser fünfjähriges Studium in osteopathischer Medizin erfüllt in allen Fällen diese Qualifikationsanforderung. Im Einzelfall rate ich dazu, bei der jeweiligen Krankenkasse anzufragen. Eine Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen, welche die Behandlungskosten übernehmen, finden Sie unter www.osteokompass.de.